Strafrechtler

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Strafrechtler (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Strafrechtler die Strafrechtler
Genitiv des Strafrechtlers der Strafrechtler
Dativ dem Strafrechtler den Strafrechtlern
Akkusativ den Strafrechtler die Strafrechtler

Worttrennung:

Straf·recht·ler, Plural: Straf·recht·ler

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɛçtlɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafrechtler (Info)

Bedeutungen:

[1] allgemein: (männlicher) Jurist, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat
[2] speziell: (männlicher) Hochschullehrer, der Strafrecht lehrt

Synonyme:

[2] Strafrechtslehrer

Gegenwörter:

[1] Kanonist, Publizist, Völkerrechtler, Zivilist
[2] Zivilrechtslehrer

Weibliche Wortformen:

[1] Strafrechtlerin
[2] Strafrechtlerin

Oberbegriffe:

[1] Jurist
[2] Hochschullehrer

Beispiele:

[1] Bei vielen Strafrechtlern ist zu beobachten, dass ihr Herz insgeheim für das Zivilrecht schlägt.
[1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.“[1]
[2] An unserer Fakultät wird händeringend ein Strafrechtler gesucht.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Duden online „Strafrechtler
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrechtler
[2] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrechtler“ auf wissen.de
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafrechtler

Quellen:

  1. Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 80