Straßenverkehrsamt

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Straßenverkehrsamt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Straßenverkehrsamt die Straßenverkehrsämter
Genitiv des Straßenverkehrsamts
des Straßenverkehrsamtes
der Straßenverkehrsämter
Dativ dem Straßenverkehrsamt den Straßenverkehrsämtern
Akkusativ das Straßenverkehrsamt die Straßenverkehrsämter

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Strassenverkehrsamt

Worttrennung:

Stra·ßen·ver·kehrs·amt, Plural: Stra·ßen·ver·kehrs·äm·ter

Aussprache:

IPA: [ˌʃtʁaːsn̩fɛɐ̯ˈkeːɐ̯sʔamt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Straßenverkehrsamt (Info)

Bedeutungen:

[1] Behörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, die zum Beispiel für die Zulassung von Fahrzeugen zuständig ist

Oberbegriffe:

[1] Amt

Beispiele:

[1] „Das Straßenverkehrsamt eines Kreises am Niederrhein hatte das Nummernschild zunächst als Wunschkennzeichen vergeben, nach einer Bürgerbeschwerde aber wieder eingezogen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Straßenverkehrsamt
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Straßenverkehrsamt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Straßenverkehrsamt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStraßenverkehrsamt
[1] wissen.de – Lexikon „Straßenverkehrsamt
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Straßenverkehrsamt

Quellen:

  1. Behörde darf Autokennzeichen HH 1933 einziehen. In: Zeit Online. 2. Mai 2019, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 3. Mai 2019).