Standesrecht

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Standesrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Standesrecht die Standesrechte
Genitiv des Standesrechts
des Standesrechtes
der Standesrechte
Dativ dem Standesrecht
dem Standesrechte
den Standesrechten
Akkusativ das Standesrecht die Standesrechte

Worttrennung:

Stan·des·recht, Plural: Stan·des·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃtandəsˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Standesrecht (Info)
Reime: -andəsʁɛçt

Bedeutungen:

[1] Recht, das auf Personen zutrifft, die einem bestimmten Berufsstand angehören

Beispiele:

[1] „Demgegenüber bezeichnet das ärztliche Standesrecht das vom ärztlichen Berufsstand aufgrund der ihm gesetzlich übertragenen Rechtsetzungsgewalt autonom gesetzte sublegale Satzungsrecht.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] ärztliches Standesrecht, das Standesrecht der Juristen

Wortbildungen:

Standesrechtsverfahren

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Standesrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standesrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Standesrecht
[1] Duden online „Standesrecht

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Erdschattens, tratschendes