Staatsflagge

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Staatsflagge (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Staatsflagge die Staatsflaggen
Genitiv der Staatsflagge der Staatsflaggen
Dativ der Staatsflagge den Staatsflaggen
Akkusativ die Staatsflagge die Staatsflaggen

Worttrennung:

Staats·flag·ge, Plural: Staats·flag·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːt͡sˌflaɡə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staatsflagge (Info)

Bedeutungen:

[1] Flagge, die einen Nationalstaat symbolisiert
[2] Flagge, die einen der Freistaaten Bayern, Sachsen oder Thüringen symbolisiert

Herkunft:

Determinativkompositum aus Staat und Flagge mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Nationalflagge

Oberbegriffe:

[1, 2] Flagge

Beispiele:

[1] „Per Gesetz vom 26. Mai 1955 wird Hammer, Zirkel und Ährenkranz in Ostdeutschland als Staatswappen eingeführt, die Staatsflagge jedoch bleibt Schwarz-Rot-Gold.“[1]
[2] „Die beiden Staatsflaggen Bayerns sind die bayerische Rautenflagge und die bayerische Streifenflagge, in den Landesfarben Weiß und Blau.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Staatsflagge
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsflagge
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsflagge
[*] The Free Dictionary „Staatsflagge
[1] Duden online „Staatsflagge
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaatsflagge
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsflagge“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Staatsflagge
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Staatsflagge

Quellen:

  1. Hanns Leske: Vorwärts. Armee-Fußball im DDR-Sozialismus. Aufstieg und Fall des ASK/FC Vorwärts Leipzig/Berlin/Frankfurt. Verlag Die Werkstatt, Göttingen 2009, ISBN 978-3-89533-647-8, Seite 64
  2. Wikipedia-Artikel „Staatsflagge Bayerns“ (Stabilversion)