Spontanantrag

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Spontanantrag (Deutsch)[Bearbeiten]

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Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Spontanantrag die Spontananträge
Genitiv des Spontanantrags
des Spontanantrages
der Spontananträge
Dativ dem Spontanantrag den Spontananträgen
Akkusativ den Spontanantrag die Spontananträge

Worttrennung:

Spon·tan·an·trag, Plural: Spon·tan·an·trä·ge

Aussprache:

IPA: [ʃpɔnˈtaːnʔanˌtʁaːk], [spɔnˈtaːnʔanˌtʁaːk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Spontanantrag (Info)

Bedeutungen:

[1] innerhalb einer Versammlung geäußerter, nicht im Vorhinein angekündigter oder eingebrachter Antrag

Herkunft:

Determinativkompositum aus spontan und Antrag

Oberbegriffe:

[1] Antrag

Beispiele:

[1] „Möglich wäre auch noch ein Spontanantrag in der Jahreshauptversammlung am kommenden Donnerstag.“[1]
[1] „Daher sind Spontananträge zur Satzungsänderung in der bestehenden Generalversammlung nach hier vertretener Ansicht unzulässig.“[2]
[1] „Der in der Hauptversammlung 2001 gestellte Spontanantrag auf Erhöhung des Mitgliedsbeitrags konnte aus Verfahrensgründen seinerzeit nicht sogleich zur Abstimmung gebracht werden.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1]

Quellen:

  1. Gericht weist Fan-Antrag wegen Katar-Sponsoring ab. In: rp-online.de. 20. November 2021, abgerufen am 23. November 2021.
  2. Schlüter/Luserke/Roth: Handbuch Wohnungsgenossenschaften. Genossenschaftsrecht für die Praxis. 2., aktualisierte Auflage. Haufe Group, Freiburg/München/Stuttgart 2019, ISBN 978-3-648-10735-5, Seite 397 (zitiert nach Google Books)
  3. Goethe-Jahrbuch 2003. Band 120 der Gesamtfolge, Weimar 2004, ISBN 9783740012090, Seite 422 (zitiert nach Google Books)