Sonderziehungsrecht

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Sonderziehungsrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Sonderziehungsrecht die Sonderziehungsrechte
Genitiv des Sonderziehungsrechts der Sonderziehungsrechte
Dativ dem Sonderziehungsrecht den Sonderziehungsrechten
Akkusativ das Sonderziehungsrecht die Sonderziehungsrechte

Worttrennung:

Son·der·zie·hungs·recht, Plural: Son·der·zie·hungs·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈzɔndɐt͡siːʊŋsˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sonderziehungsrecht (Info), Lautsprecherbild Sonderziehungsrecht (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] eine künstliche Währungseinheit, die im Jahr 1969 vom Internationalen Währungsfonds eingeführt wurde

Abkürzungen:

[1] SZR

Oberbegriffe:

[1] Währung

Beispiele:

[1] Sonderziehungsrechte können für Zahlungsvorgänge zwischen Notenbanken als Zahlungsmittel verwendet werden.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Sonderziehungsrecht