Selbstverteidigungsrecht

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Selbstverteidigungsrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Selbstverteidigungsrecht die Selbstverteidigungsrechte
Genitiv des Selbstverteidigungsrechts
des Selbstverteidigungsrechtes
der Selbstverteidigungsrechte
Dativ dem Selbstverteidigungsrecht den Selbstverteidigungsrechten
Akkusativ das Selbstverteidigungsrecht die Selbstverteidigungsrechte

Worttrennung:

Selbst·ver·tei·di·gungs·recht, Plural: Selbst·ver·tei·di·gungs·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈzɛlpstfɛɐ̯taɪ̯dɪɡʊŋsˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Selbstverteidigungsrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Erlaubnis, sich gegen Angriffen zu wehren

Herkunft:

Determinativkompositum aus Selbstverteidigung und Recht mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Selbstverteidigungsrecht
[*] Wikisource-Suchergebnisse für „Selbstverteidigungsrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Selbstverteidigungsrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Selbstverteidigungsrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSelbstverteidigungsrecht