Schifffahrtspolizei

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Schifffahrtspolizei (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Schifffahrtspolizei die Schifffahrtspolizeien
Genitiv der Schifffahrtspolizei der Schifffahrtspolizeien
Dativ der Schifffahrtspolizei den Schifffahrtspolizeien
Akkusativ die Schifffahrtspolizei die Schifffahrtspolizeien

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtspolizei

Worttrennung:

Schiff·fahrts·po·li·zei, Plural: Schiff·fahrts·po·li·zei·en

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡spoliˌt͡saɪ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schifffahrtspolizei (Info)

Bedeutungen:

[1] Ordnungsbehörde, deren Zuständigkeit die Seeschifffahrt ist

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Schifffahrt und Polizei mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Flusspolizei, Hafenpolizei, Küstenwache, Seepolizei, Strompolizei, Wasserpolizei, Wasserschutzpolizei

Oberbegriffe:

[1] Ordnungsmacht

Beispiele:

[1] „Die Schifffahrtspolizei der Schweizerischen Rheinhäfen ist für die Belange der Grossschifffahrt (Schiffe ab 20 m Länge) auf dem Rhein sowie für deren Überwachung zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf dem Rhein von der Landesgrenze (Rhein-km 170.00) bei Basel bis zur Strassenbrücke Rheinfelden (Rhein-km 149.00).“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] die Schifffahrtspolizei rufen

Wortbildungen:

schifffahrtspolizeilich

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Schifffahrtspolizei
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schifffahrtspolizei
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtspolizei
[1] Duden online „Schifffahrtspolizei
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchifffahrtspolizei

Quellen:

  1. Port of Switzerland.ch. Abgerufen am 2. September 2020.