Schifffahrtsabgabe
Schifffahrtsabgabe (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Schifffahrtsabgabe | die Schifffahrtsabgaben |
Genitiv | der Schifffahrtsabgabe | der Schifffahrtsabgaben |
Dativ | der Schifffahrtsabgabe | den Schifffahrtsabgaben |
Akkusativ | die Schifffahrtsabgabe | die Schifffahrtsabgaben |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Schiff·fahrts·ab·ga·be, Plural: Schiff·fahrts·ab·ga·ben
Aussprache:
- IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sˌʔapɡaːbə]
- Hörbeispiele: Schifffahrtsabgabe (Info)
Bedeutungen:
- [1] von Schiffen zu zahlende Abgaben für die Benutzung von Lotsen, Häfen, Schleusen, Kanälen, Docks etc.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Abgabe sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Abgabe
Beispiele:
- [1] Schifffahrtsabgaben werden im Allgemeinen nach der Größe der Schiffe errechnet.
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schifffahrtsabgabe“
- [1] Duden online „Schifffahrtsabgabe“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsabgaben“ (Lemmata in alter Schreibweise)