Schifffahrtsabgabe

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Schifffahrtsabgabe (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Schifffahrtsabgabe die Schifffahrtsabgaben
Genitiv der Schifffahrtsabgabe der Schifffahrtsabgaben
Dativ der Schifffahrtsabgabe den Schifffahrtsabgaben
Akkusativ die Schifffahrtsabgabe die Schifffahrtsabgaben

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtsabgabe

Worttrennung:

Schiff·fahrts·ab·ga·be, Plural: Schiff·fahrts·ab·ga·ben

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sˌʔapɡaːbə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schifffahrtsabgabe (Info)

Bedeutungen:

[1] von Schiffen zu zahlende Abgaben für die Benutzung von Lotsen, Häfen, Schleusen, Kanälen, Docks etc.

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Abgabe sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Abgabe

Beispiele:

[1] Schifffahrtsabgaben werden im Allgemeinen nach der Größe der Schiffe errechnet.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schifffahrtsabgabe
[1] Duden online „Schifffahrtsabgabe
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsabgaben“ (Lemmata in alter Schreibweise)