Scheingericht
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Scheingericht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Scheingericht | die Scheingerichte |
| Genitiv | des Scheingerichtes des Scheingerichts |
der Scheingerichte |
| Dativ | dem Scheingericht | den Scheingerichten |
| Akkusativ | das Scheingericht | die Scheingerichte |
Worttrennung:
- Schein·ge·richt, Plural: Schein·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃaɪ̯nɡəˌʁɪçt]
- Hörbeispiele:
Scheingericht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gericht, dessen Urteile bereits im Vorhinein feststehen, das Schauprozesse durchführt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schein und Gericht
Oberbegriffe:
- [1] Gericht
Beispiele:
- [1] „›Jetzt bietet ihm das echte Hollywood echte Arbeit für echtes Geld, und das wird sofort aufhören, wenn Reynolds wieder vor ein Komitee, einen Ausschuss, ein Scheingericht oder wie immer Sie das nennen geschleppt wird.‹“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Gericht, dessen Urteile bereits im Vorhinein feststehen
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Scheingericht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Scheingericht“
Quellen:
- ↑ James Ellroy: Blutschatten. Ullstein, Berlin 2018, ISBN 978-3-548-29001-0, Seite 247.