Sachgesamtheit

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Sachgesamtheit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Sachgesamtheit die Sachgesamtheiten
Genitiv der Sachgesamtheit der Sachgesamtheiten
Dativ der Sachgesamtheit den Sachgesamtheiten
Akkusativ die Sachgesamtheit die Sachgesamtheiten

Worttrennung:

Sach·ge·samt·heit, Plural: Sach·ge·samt·hei·ten

Aussprache:

IPA: [ˈzaxɡəˌzamthaɪ̯t]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sachgesamtheit (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Mehrheit von Einzelsachen, die aufgrund eines gemeinsamen Zweckes als Ganzes angesehen werden

Synonyme:

[1] Sachinbegriff

Gegenwörter:

[1] Einzelsache

Oberbegriffe:

[1] Sache, Gegenstand, Rechtsobjekt

Beispiele:

[1] Zu den Sachgesamtheiten gehören beispielsweise Bibliotheken, Münzsammlungen oder Warenlager.
[1] „Den Begriff der Sachgesamtheiten (Erstausstattungen von Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden usw.) kennt das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen nicht mehr.“[1]
[1] „Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, zur Identifizierung der sicherungsübereigneten Gegenstände genüge bei Sachgesamtheiten die Verwendung der so genannten "All-Formel", wenn sämtliche Gegenstände des Sicherungsgebers übereignet werden sollten.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Sachgesamtheit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachgesamtheit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSachgesamtheit

Quellen: