Sachgesamtheit
Sachgesamtheit (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Sachgesamtheit | die Sachgesamtheiten |
Genitiv | der Sachgesamtheit | der Sachgesamtheiten |
Dativ | der Sachgesamtheit | den Sachgesamtheiten |
Akkusativ | die Sachgesamtheit | die Sachgesamtheiten |
Worttrennung:
- Sach·ge·samt·heit, Plural: Sach·ge·samt·hei·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈzaxɡəˌzamthaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Sachgesamtheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Mehrheit von Einzelsachen, die aufgrund eines gemeinsamen Zweckes als Ganzes angesehen werden
Synonyme:
- [1] Sachinbegriff
Gegenwörter:
- [1] Einzelsache
Oberbegriffe:
- [1] Sache, Gegenstand, Rechtsobjekt
Beispiele:
- [1] Zu den Sachgesamtheiten gehören beispielsweise Bibliotheken, Münzsammlungen oder Warenlager.
- [1] „Den Begriff der Sachgesamtheiten (Erstausstattungen von Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden usw.) kennt das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen nicht mehr.“[1]
- [1] „Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, zur Identifizierung der sicherungsübereigneten Gegenstände genüge bei Sachgesamtheiten die Verwendung der so genannten "All-Formel", wenn sämtliche Gegenstände des Sicherungsgebers übereignet werden sollten.“[2]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Sachgesamtheit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachgesamtheit“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sachgesamtheit“
Quellen: