Saalbuch

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Saalbuch (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Saalbuch die Saalbücher
Genitiv des Saalbuchs
des Saalbuches
der Saalbücher
Dativ dem Saalbuch
dem Saalbuche
den Saalbüchern
Akkusativ das Saalbuch die Saalbücher

Alternative Schreibweisen:

Sahlbuch

Worttrennung:

Saal·buch, Plural: Saal·bü·cher

Aussprache:

IPA: [ˈzaːlˌbuːx]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Saalbuch (Info)
Reime: -aːlbuːx

Bedeutungen:

[1] veraltet, Rechtsgeschichte: ein auf Veranlassung eines Hoheitsträgers erstelltes Register, in dem die Güter eines Territoriums und seiner Bewohner sowie die zu erwartenden Erträge bzw. Steuern aufgeführt werden. Die Lager- und Saalbücher erfüllten verschiedene Zwecke der allgemeinen und Steuerverwaltung, spielten aber auch eine Rolle in Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern.

Herkunft:

von Lateinisch Codex territorialis

Synonyme:

[1] Lagerbuch, Rentbuch

Unterbegriffe:

[1] Dorfbuch, Erbbuch, Flurbuch, Markungsbuch

Beispiele:

[1] Da sich jedoch das Weisthum schon in dem alten Saalbuch des Bischofs Nikolaus, der von 1380 bis 1396 regiert hat, findet, […][1]
[1] Aus dem Saalbuch des Landgerichtes Reichertzhofen vom Jahre 1541. [2]
[1] In einem Saalbuch von 1418 sind unter der Jägerei Ludwigs des Gebarteten von Bayern-Ingolstadt drei Falkner zu Roß angeführt, jeder mit zwei Knechten zu Fuß und jeder mit sechs Falken und »vogell,« dann ein Blaufusser (Plabfusser) zu Roß, ein Habichter (Habicher) zu Roß, ein Vogler (Voglär) für die Jagd auf Wildenten und Gänse.[3]
[1] Soll aber dieser vielfache Nutzen der Lager- und Sahl-Bücher von beständiger Dauer seyn, so müssen solche Bücher beständig continuiret, und in dieselben alle und jede Veränderungen, die sich sowohl in Ansehung der Güter=Besitzer, Unterthanen und Haus=Wirthe, als der Güter und Grundstücke selbst, von Zeit zu Zeit zutragen, fleißig und genau nachgetragen werden.[4]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1]

Quellen:

  1. Georg Ludwig von Maurer, Geschichte der Markenverfassung in Deutschland (1856), Seite 477
  2. Johann Baptist Welsch, Reichertzhofen, Markt und Landgericht: ein Beytrag zur Geschichte (1802), Seite 175
  3. Franz von Kobell, Wildanger, Falk und Reiher, z.n. Projekt Gutenberg
  4. Oeconomischen Encyclopädie (1773 - 1858) von J. G. Krünitz, Lagerbuch, z.n. Online-Ausgabe der Uni-Trier