Refaktie

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Refaktie (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Refaktie die Refaktien
Genitiv der Refaktie der Refaktien
Dativ der Refaktie den Refaktien
Akkusativ die Refaktie die Refaktien

Worttrennung:

Re·fak·tie, Plural: Re·fak·ti·en

Aussprache:

IPA: [ʁeˈfakt͡si̯ə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Refaktie (Info)
Reime: -akt͡si̯ə

Bedeutungen:

[1] Vergütung für fehlerhafte oder beschädigte Ware einer Lieferung durch Gewichts- oder Preisabzug
[2] Nachlass von Frachtkosten durch Rückvergütung

Beispiele:

[1] § 380 HGB (2): "… ob und wie viel als Gutgewicht zu Gunsten des Käufers zu berechnen ist oder als Vergütung für schadhafte oder unbrauchbare Teile (Refaktie) gefordert werden kann, bestimmt sich nach dem Vertrag oder dem Handelsgebrauch des Ortes, an welchem der Verkäufer zu erfüllen hat."[1]
[2] Die Refaktie ist im engeren Sinne ein geheimes Zugeständnis, durch das einem oder mehreren Absendern Preisermäßigung gegenüber den Tarifen zugestanden wird. Dies gilt für das Bahnwesen.[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Refaktie
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Refaktie
[1] Duden online „Refaktie
[2] Wissen de, gelesen 05/2012

Quellen: