Rechtsschein

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Rechtsschein (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Rechtsschein die Rechtsscheine
Genitiv des Rechtsscheines
des Rechtsscheins
der Rechtsscheine
Dativ dem Rechtsschein den Rechtsscheinen
Akkusativ den Rechtsschein die Rechtsscheine

Worttrennung:

Rechts·schein, Plural: Rechts·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌʃaɪ̯n]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsschein (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: Rechtslage, die nicht der Wirklichkeit entspricht, jedoch als Wirklichkeit angenommen wird

Gegenwörter:

[1] Rechtswirklichkeit

Beispiele:

[1] Die §§ 170-172 BGB beinhalten Regelungen bezüglich des Rechtsscheins einer wirksamen Bevollmächtigung.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] auf einen Rechtsschein vertrauen

Wortbildungen:

[1] Rechtsscheinsbasis, Rechtsscheinsbereich, Rechtsscheinstatbestand, Rechtsscheinsvollmacht

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsschein

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Rechentischs, schirchesten