Rechtsperson
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Rechtsperson (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtsperson | die Rechtspersonen |
| Genitiv | der Rechtsperson | der Rechtspersonen |
| Dativ | der Rechtsperson | den Rechtspersonen |
| Akkusativ | die Rechtsperson | die Rechtspersonen |
Worttrennung:
- Rechts·per·son, Plural: Rechts·per·so·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡spɛʁˌzoːn]
- Hörbeispiele:
Rechtsperson (Info)
Bedeutungen:
- [1] Träger von Rechten und Rechtspflichten, rechtsfähige Person
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Person mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Beispiele:
- [1] „Der Kapitän meldete sich über Lautsprecher: ‹Es ist nur zu Ihrem Besten. Sie wollen nicht alle von uns, nur ein paar. Wenn sie zu Ihrer Sitznummer kommen, zeigen Sie sich kooperativ, und versuchen Sie nicht an die Gerüchte zu denken, die Sie vielleicht gehört haben. Und bis wir die anderen von Ihnen an das Ziel gebracht haben, das auf den Tickets steht, gehen alle Drinks auf den Notfall-Fonds der Kahuna Airlines!› Was tosenden Applaus auslöste, sich jedoch in den langwierigen juristischen Auseinandersetzungen, die dieser Zwischenfall nach sich ziehen sollte, als Verweis auf eine fiktive Rechtsperson erwies.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Träger von Rechten und Rechtspflichten
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtssubjekt“, Weiterleitung von Rechtsperson
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsperson“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsperson“
- [1] Duden online „Rechtsperson“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsperson“
Quellen:
- ↑ Thomas Pynchon: Vineland. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2012, ISBN 978-3-499-13628-3, Seite 90.