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Rechtsperson

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Rechtsperson (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Rechtsperson die Rechtspersonen
Genitiv der Rechtsperson der Rechtspersonen
Dativ der Rechtsperson den Rechtspersonen
Akkusativ die Rechtsperson die Rechtspersonen

Worttrennung:

Rechts·per·son, Plural: Rechts·per·so·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡spɛʁˌzoːn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsperson (Info)

Bedeutungen:

[1] Träger von Rechten und Rechtspflichten, rechtsfähige Person

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Person mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Rechtssubjekt, juristische Person

Beispiele:

[1] „Der Kapitän meldete sich über Lautsprecher: ‹Es ist nur zu Ihrem Besten. Sie wollen nicht alle von uns, nur ein paar. Wenn sie zu Ihrer Sitznummer kommen, zeigen Sie sich kooperativ, und versuchen Sie nicht an die Gerüchte zu denken, die Sie vielleicht gehört haben. Und bis wir die anderen von Ihnen an das Ziel gebracht haben, das auf den Tickets steht, gehen alle Drinks auf den Notfall-Fonds der Kahuna Airlines!› Was tosenden Applaus auslöste, sich jedoch in den langwierigen juristischen Auseinandersetzungen, die dieser Zwischenfall nach sich ziehen sollte, als Verweis auf eine fiktive Rechtsperson erwies.“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Rechtssubjekt, Weiterleitung von Rechtsperson
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsperson
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsperson
[1] Duden online „Rechtsperson
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsperson

Quellen:

  1. Thomas Pynchon: Vineland. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2012, ISBN 978-3-499-13628-3, Seite 90.