Rechtslehre

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Rechtslehre (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Rechtslehre
Genitiv der Rechtslehre
Dativ der Rechtslehre
Akkusativ die Rechtslehre

Worttrennung:

Rechts·leh·re, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌleːʁə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtslehre (Info)

Bedeutungen:

[1] Wissenschaft, deren Gegenstand das Recht ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Lehre sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Jura, Jurisprudenz, Rechtswissenschaft

Oberbegriffe:

[1] Lehre

Beispiele:

[1] „Wir sahen auch junge, ernste Menschen mit Schriften unter dem Arm gehen; das waren wohl Schüler der Theologie oder der Rechtslehre auf dem Wege zum oder vom Meister.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtslehre
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtslehre
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtslehre
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtslehre
[*] The Free Dictionary „Rechtslehre
[*] Duden online „Rechtslehre

Quellen:

  1. Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 187. Norwegisches Original 1903.