Rechtslage

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Rechtslage (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Rechtslage die Rechtslagen
Genitiv der Rechtslage der Rechtslagen
Dativ der Rechtslage den Rechtslagen
Akkusativ die Rechtslage die Rechtslagen

Worttrennung:

Rechts·la·ge, Plural: Rechts·la·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌlaːɡə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtslage (Info)
Reime: -ɛçt͡slaːɡə

Bedeutungen:

[1] Gesamtheit der für ein juristisches Problem zu einem bestimmten Zeitpunkt gültigen rechtlichen Bestimmungen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht, Fugenelement -s und Lage

Sinnverwandte Wörter:

[1] Gesetzeslage

Beispiele:

[1] „Die Rechtslage lässt dies unter keinen Umständen zu.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtslage
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtslage
[1] The Free Dictionary „Rechtslage
[1] Duden online „Rechtslage

Quellen:

  1. Sonya Winterberg: Wir sind die Wolfskinder. Verlassen in Ostpreußen. Piper, München/Zürich 2014, ISBN 978-3-492-30264-7, Seite 296.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: erschlaget, gelaschter, geraschelt