Rechtsfrage

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Rechtsfrage (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Rechtsfrage die Rechtsfragen
Genitiv der Rechtsfrage der Rechtsfragen
Dativ der Rechtsfrage den Rechtsfragen
Akkusativ die Rechtsfrage die Rechtsfragen

Worttrennung:

Rechts·fra·ge, Plural: Rechts·fra·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌfʁaːɡə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsfrage (Info)

Bedeutungen:

[1] rechtliche Frage

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Frage mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Frage

Unterbegriffe:

[1] Urheberrechtsfrage

Beispiele:

[1] „Rechtsfragen werden dabei nur selten ausdrücklich aufgeworfen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Artikel „Rechtsfrage
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfrage
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsfrage
[1] Duden online „Rechtsfrage

Quellen:

  1. Rudolf Blühdorn: Einführung in das Angewandte Völkerrecht. 1934, Seite 190 (Zitiert nach Google Books).