Rechtsauffassung

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Rechtsauffassung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Rechtsauffassung die Rechtsauffassungen
Genitiv der Rechtsauffassung der Rechtsauffassungen
Dativ der Rechtsauffassung den Rechtsauffassungen
Akkusativ die Rechtsauffassung die Rechtsauffassungen

Worttrennung:

Rechts·auf·fas·sung, Plural: Rechts·auf·fas·sun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sʔaʊ̯fˌfasʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsauffassung (Info)

Bedeutungen:

[1] Auslegung der rechtlichen Bestimmungen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht und Auffassung mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Rechtsverständnis

Oberbegriffe:

[1] Auffassung

Beispiele:

[1] „Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, ein Verstoß gegen das Beherbergungsverbot heimfremder Personen liege nicht vor, weil die Klägerin ihre Stieftochter nicht ‚beherbergt‘, sondern nur gelegentlich habe nächtigen lassen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsauffassung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsauffassung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsauffassung
[1] The Free Dictionary „Rechtsauffassung
[1] Duden online „Rechtsauffassung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsauffassung
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechtsauffassung

Quellen:

  1. Österreichischer Oberster Gerichtshof: Erkenntnis. 13. Januar 1987, abgerufen am 10. Oktober 2020.