Rechthaberin
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Rechthaberin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Rechthaberin | die Rechthaberinnen |
Genitiv | der Rechthaberin | der Rechthaberinnen |
Dativ | der Rechthaberin | den Rechthaberinnen |
Akkusativ | die Rechthaberin | die Rechthaberinnen |
Worttrennung:
- Recht·ha·be·rin, Plural: Recht·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçtˌhaːbəʁɪn]
- Hörbeispiele: Rechthaberin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechthaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Rechthaber
Oberbegriffe:
- [1] Frau
Beispiele:
- [1] Ich rede nicht gern mit Luisa – sie ist eine nervige Rechthaberin, die immerzu alles besser weiß.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberin“
- [1] Duden online „Rechthaberin“
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