Probezeit

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Probezeit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Probezeit die Probezeiten
Genitiv der Probezeit der Probezeiten
Dativ der Probezeit den Probezeiten
Akkusativ die Probezeit die Probezeiten

Worttrennung:

Pro·be·zeit, Plural: Pro·be·zei·ten

Aussprache:

IPA: [ˈpʁoːbəˌt͡saɪ̯t]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Probezeit (Info)

Bedeutungen:

[1] „vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Zeitraum, während dessen ein Rechtsverhältnis oder eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw. entzogen werden kann.“[1]
[2] Österreich, Schweiz: Zeitraum, in dem der vollständige oder teilweise Aufschub einer Strafe widerrufen werden kann[2][3]

Synonyme:

[2] Bewährungsfrist

Beispiele:

[1] „Auch mit Verbesserungsvorschlägen halten sich neue Mitarbeiter während der Probezeit deswegen lieber zurück.“[4]
[1] „In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Fachoberschule bzw. der Berufsoberschule gewachsen ist.“[5]
[1] „Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers nicht damit gerechnet werden kann, dass sie oder er das Ziel des Schuljahres erreicht.“[6]
[1] „Doch das Schicksal machte schon bald meiner bitteren Probezeit ein Ende.“[7]
[2] „Spricht der Staatsanwalt oder der Richter eine bedingte Strafe aus, entfällt bei Bewährung während der Probezeit die Vollstreckung der Strafe, was zur Folge hat, dass eine Freiheitsstrafe nicht «abgesessen» und eine Geldstrafe nicht bezahlt werden muss.“[8]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Probezeit
[2] Wikipedia-Artikel „Bedingte Strafe (Schweiz)
[2] Wikipedia-Artikel „Bedingte Strafnachsicht“ (Österreich)
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Probezeit
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Probezeit
[1, 2] The Free Dictionary „Probezeit
[1, 2] Duden online „Probezeit
[2] Kurt Meyer: Schweizer Wörterbuch. So sagen wir in der Schweiz. Huber, Frauenfeld/Stuttgart/Wien 2006, ISBN 978-3-7193-1382-1, Stichwort „Probezeit“, Seite 204.
[2] Ulrich Ammon et al. (Herausgeber): Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol sowie Rumänien, Namibia und Mennonitensiedlungen. 2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2016, ISBN 978-3-11-024543-1, DNB 108083964X Stichwort „Probezeit“, Seite 559.

Quellen:

  1. Deutscher Wikipedia-Artikel „Probezeit“ (Stabilversion)
  2. Österreichisches Strafgesetzbuch, § 43. (1)
  3. Schweizerisches Strafgesetzbuch. (Zitiert nach Google Books).
  4. Pia Ratzesberger: Aber doch nicht in der Probezeit!. In: sueddeutsche.de. 1. Dezember 2017, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 1. August 2018).
  5. Bayerische Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO vom 28. August 2008, § 32 (1) 5
  6. Bayerische Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO vom 28. August 2017, § 8 (3) 1
  7. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band 1. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 95.
  8. Rico Nido: Inflationäre bedingte Strafe. In: NZZOnline. 24. November 2011, ISSN 0376-6829 (URL, abgerufen am 1. August 2018).