Privatgutachten
Erscheinungsbild
Privatgutachten (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Privatgutachten | die Privatgutachten |
| Genitiv | des Privatgutachtens | der Privatgutachten |
| Dativ | dem Privatgutachten | den Privatgutachten |
| Akkusativ | das Privatgutachten | die Privatgutachten |
Worttrennung:
- Pri·vat·gut·ach·ten, Plural: Pri·vat·gut·ach·ten
Aussprache:
- IPA: [pʁiˈvaːtˌɡuːtʔaxtn̩]
- Hörbeispiele:
Privatgutachten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts[1] oder einer Privatperson für private Zwecke
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Gutachten
Synonyme:
- [1] Parteigutachten
Oberbegriffe:
- [1] Gutachten
Beispiele:
- [1] „Die Behörde kann von einer Partei zur Widerlegung der Sachverständigenäußerungen nur dann ein Privatgutachten verlangen, wenn die Sachverständigenäußerungen in Form eines schlüssigen Gutachtens vorliegen.“[2]
- [1] „Privatgutachten sind der Teil des Justizwesens, in dem das Recht am meisten zu einer Funktion des Geldes wird; die Gerichte behandeln die Aussagen deshalb auch mit Vorsicht.“[3]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Parteigutachten“ (dort auch „Privatgutachten“)
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatgutachten“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Parteigutachten“ (Stabilversion)
- ↑ Rechtssatz des österreischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 1982
- ↑ Verena Töpper: An der Ostsee ist ein Schreibtisch frei. In: Spiegel Online. 10. Juni 2023, ISSN 0038-7452 (Bezahlschranke, URL, abgerufen am 17. August 2025).