Privatfahrt

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Privatfahrt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Privatfahrt die Privatfahrten
Genitiv der Privatfahrt der Privatfahrten
Dativ der Privatfahrt den Privatfahrten
Akkusativ die Privatfahrt die Privatfahrten

Worttrennung:

Pri·vat·fahrt, Plural: Pri·vat·fahr·ten

Aussprache:

IPA: [pʁiˈvaːtˌfaːɐ̯t]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Privatfahrt (Info)

Bedeutungen:

[1] Fahrt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Fahrt

Gegenwörter:

[1] Privatflug

Oberbegriffe:

[1] Fahrt

Beispiele:

[1] „Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten.[1]
[1] „Das Reichsverkehrsministerium erlässt für das Deutsche Reich mit Wirkung vom 1. April des Jahres ein Verbot für Privatfahrten mit Personenkraftwagen.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatfahrt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPrivatfahrt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Privatfahrt

Quellen:

  1. Bundesfinanzhof - Fortsetzung – Weitere Fragen der Richter. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 13. März 2015).
  2. wissen.de – was geschah am „9. Februar 1942