Preisbindung

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Preisbindung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Preisbindung die Preisbindungen
Genitiv der Preisbindung der Preisbindungen
Dativ der Preisbindung den Preisbindungen
Akkusativ die Preisbindung die Preisbindungen

Worttrennung:

Preis·bin·dung, Plural: Preis·bin·dun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈpʁaɪ̯sˌbɪndʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Preisbindung (Info)

Bedeutungen:

[1] gesetzliche oder vertragliche Vorgabe, nach der bestimmte Produkte zu einem festgesetzten Preis verkauft werden müssen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Preis und Bindung

Oberbegriffe:

[1] Bindung

Unterbegriffe:

[1] Buchpreisbindung

Beispiele:

[1] Die Preisbindung für Bücher ist in Deutschland seit dem 1. Oktober 2002 durch ein Gesetz geregelt.[1]
[1] „Vor allem fehlen öffentlich geförderte Wohnungen mit Preisbindung.“[2]

Wortbildungen:

Preisbindungsgesetz

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Preisbindung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Preisbindung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPreisbindung
[1] The Free Dictionary „Preisbindung
[1] Duden online „Preisbindung
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Preisbindung“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Preisbindung
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Preisbindung

Quellen:

  1. Buchpreisbindung in Deutschland. Abgerufen am 24. Juni 2014.
  2. Florian Güßgen: Städter in Not. In: Stern. Nummer Heft 9, 2017, Seite 24-35, Zitat Seite 30.