Passbehörde

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Passbehörde (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Passbehörde die Passbehörden
Genitiv der Passbehörde der Passbehörden
Dativ der Passbehörde den Passbehörden
Akkusativ die Passbehörde die Passbehörden

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Paßbehörde

Worttrennung:

Pass·be·hör·de, Plural: Pass·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [ˈpasbəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Passbehörde (Info)

Bedeutungen:

[1] Behörde, bei der man einen Pass beantragen kann

Herkunft:

Determinativkompositum aus Pass und Behörde

Oberbegriffe:

[1] Behörde

Beispiele:

[1] „Auf dem Ausweis sind der Name des Passinhabers und der seines Vaters verzeichnet sowie sämtliche bisherige Arbeitgeber und das Territorium, in dem er sich mit Erlaubnis der Passbehörde aufhalten darf, um nach einer Anstellung zu suchen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Passbehörde
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPassbehörde

Quellen:

  1. Bertram Weiss: Aufstand unter Tage. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014, Seite 116-125, Zitat Seite 123.