Parteiverbot

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Parteiverbot (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Parteiverbot die Parteiverbote
Genitiv des Parteiverbotes
des Parteiverbots
der Parteiverbote
Dativ dem Parteiverbot
dem Parteiverbote
den Parteiverboten
Akkusativ das Parteiverbot die Parteiverbote

Worttrennung:

Par·tei·ver·bot, Plural: Par·tei·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [paʁˈtaɪ̯fɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Parteiverbot (Info)
Reime: -aɪ̯fɛɐ̯boːt

Bedeutungen:

[1] rechtlich: das Verbot einer politischen Partei

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Partei und Verbot

Beispiele:

[1] „Durch das Parteiverbot der NSDAP infolge des Hitlerputsches am 9. November 1923 musste die Zeitung ihr Erscheinen einstellen, mit Neugründung der NSDAP am 26. Februar 1925 erschien sie wieder.“[1]
[1] „In Westdeutschland blieb die KPD eine Kleinpartei, ehe sie 1956 auf Antrag der Bundesregierung mit einem Parteiverbot belegt wurde.“[2]
[1] „Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil 2017 grundlegend herausgearbeitet. Die Hürden sind hoch.“[3]
[1] […] „die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.“[4]
[1] „»Das Parteiverbot darf nicht benutzt werden, um unliebsame politische Konkurrenz auszuschalten.«“[3]
[1] „Über Parteiverbot und Parteifinanzierungsausschluss entscheidet das BVerfG nach Art. 21 Abs. 4 GG.“[5]
[1] [Bundesverfassungsgericht:] „Für einige Beschlüsse wie Parteiverbote, den Entzug von Grundrechten oder Präsidentenanklagen sind Zweidrittelmehrheiten der Mitglieder des zuständigen Senats vorgeschrieben.“[6]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] mit Adjektiv: drohendes / kompliziertes / schwieriges Parteiverbot
[1] mit Substantiv: Aufhebung des Parteiverbots, (hohe) Hürden für ein Parteiverbot, Klage gegen ein Parteiverbot, Verhandlung über ein Parteiverbot
[1] mit Abkürzung: Parteiverbot der AfD / KPD / NPD / NSDAP / SRP
[1] mit Verb: ein Parteiverbot beantragen, über ein Parteiverbot entscheiden, gegen ein Parteiverbot klagen

Wortbildungen:

[1] Parteiverbotsverfahren

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Parteiverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteiverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Parteiverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalParteiverbot

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Völkischer Beobachter“ (Stabilversion)
  2. Wikipedia-Artikel „Kommunistische Partei Deutschlands“ (Stabilversion), abgerufen am 21. Februar 2024.
  3. 3,0 3,1 Christoph Kehlbach: Parteiverbot – Das schärfste Schwert des Rechtsstaats. In: Norddeutscher Rundfunk. 5. Januar 2024 (erschienen auf tagesschau.de, URL, abgerufen am 21. Februar 2024).
  4. Matthias Kündig: Die AfD verbieten? Ein Verfassungsrechtler warnt. In: Schweizer Radio und Fernsehen. 19. Januar 2024 (URL, abgerufen am 21. Februar 2024).
  5. Pierre Thielbörger: Handwörterbuch des politischen Systems – Freiheitliche demokratische Grundordnung. bpb.de, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Deutschland, abgerufen am 21. Februar 2024.
  6. 70 Jahre Bundesverfassungsgericht. bpb.de, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Deutschland, 28. September 2021, abgerufen am 21. Februar 2024.