Parteigünstling

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Parteigünstling (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Parteigünstling die Parteigünstlinge
Genitiv des Parteigünstlings der Parteigünstlinge
Dativ dem Parteigünstling den Parteigünstlingen
Akkusativ den Parteigünstling die Parteigünstlinge

Worttrennung:

Par·tei·günst·ling, Plural: Par·tei·günst·lin·ge

Aussprache:

IPA: [paʁˈtaɪ̯ˌɡʏnstlɪŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Parteigünstling (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die von einer Partei eine bevorzugende Behandlung erfährt, sodass die Person davon profitiert

Herkunft:

Determinativkompositum aus Partei und Günstling

Oberbegriffe:

[1] Günstling

Beispiele:

[1] „Parteigünstlinge erhalten millionenschwere Staatsaufträge — und führen sie häufig nicht aus.“[1]
[1] „Die Machtergreifung der Nazis begrüßte Reusch anfangs und drängte bei Hitler auf die Besetzung der für die Wirtschaft wichtigen Ministerien mit Fachleuten anstatt Parteigünstlingen.[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteigünstling
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalParteigünstling

Quellen:

  1. Bartholomäus Grill: Die Partei des Gestern. In: DER SPIEGEL. Nummer 18, 28. April 2014, ISSN 0038-7452, Seite 93.
  2. Wikipedia-Artikel „Franz Haniel & Cie.“ (Stabilversion)