Parteiausschlussverfahren

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Parteiausschlussverfahren (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Parteiausschlussverfahren die Parteiausschlussverfahren
Genitiv des Parteiausschlussverfahrens der Parteiausschlussverfahren
Dativ dem Parteiausschlussverfahren den Parteiausschlussverfahren
Akkusativ das Parteiausschlussverfahren die Parteiausschlussverfahren

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Parteiausschlußverfahren

Worttrennung:

Par·tei·aus·schluss·ver·fah·ren, Plural: Par·tei·aus·schluss·ver·fah·ren

Aussprache:

IPA: [paʁˈtaɪ̯ʔaʊ̯sʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʁən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Parteiausschlussverfahren (Info)

Bedeutungen:

[1] von einer politischen Organisation (Partei) gegen eines/mehrere ihrer Mitglieder eingeleitete Folge rechtlicher Handlungen mit dem Ziel, das Ende deren Mitgliedschaft in derselben zu erwirken

Herkunft:

Determinativkompositum, bestehend aus den Substantiven Parteiausschluss und Verfahren

Sinnverwandte Wörter:

[1] Parteiordnungsverfahren

Oberbegriffe:

[1] Verfahren

Beispiele:

[1] „Gegen [Björn] Höcke war ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet worden, weil er behauptet hatte, dass nicht alle NPD-Mitglieder als rechtsextrem einzuschätzen seien […]“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteiausschlussverfahren
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Parteiausschlussverfahren
[1] Duden online „Parteiausschlussverfahren
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalParteiausschlussverfahren

Quellen:

  1. Höcke sieht keinen Grund für neue Abgrenzung der AfD nach rechts. In: Der Tagesspiegel Online. 29. April 2016 (URL, abgerufen am 26. September 2017).