Oktroi

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Oktroi (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m, n[Bearbeiten]

Singular 1 Singular 2 Plural
Nominativ der Oktroi das Oktroi die Oktrois
Genitiv des Oktrois des Oktrois der Oktrois
Dativ dem Oktroi dem Oktroi den Oktrois
Akkusativ den Oktroi das Oktroi die Oktrois

Alternative Schreibweisen:

Oktroy

Worttrennung:

Ok·t·roi, Plural: Ok·t·rois

Aussprache:

IPA: [ɔkˈtʁo̯a]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Oktroi (Info)

Bedeutungen:

[1] veraltend: Bewilligung oder Genehmigung, die dem (oktroyierten) Vertragspartner bestimmte Rechte einräumt

Sinnverwandte Wörter:

[1] Akzise

Beispiele:

[1] „Ja, die Pariser Fälscher gehen soweit, daß sie, um das Oktroi, das heißt die Steuer, die alle die Pariser Festungsmauer passirenden geistigen Getränke zu zahlen haben, zu sparen, innerhalb der Stadt aus allerhand Ingredienzen einen Stoff fabriciren, der echtes Bier sein soll und im Grunde das pure Rattengift ist.“[1]
[1] „Ebenso sind sie von allen persönlichen Steuern und allen anderen öffentlichen Leistungen befreit, welche die Natur direkter oder persönlicher Auflagen haben, mögen dieselben zu Gunsten des Staates, der Provinzen oder der Gemeinden erhoben werden. Diese Befreiung soll sich dagegen nicht auf Zölle, Verbrauchssteuern, örtliche Verzehrungsabgaben (Oktroi) sowie auf indirekte Steuern überhaupt erstrecken.“[2]

Wortbildungen:

oktroyieren

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Oktroi
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Oktroi
[1] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Oktroi
[1] Duden online „Oktroi
[1] Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „Oktroi“ (Wörterbuchnetz), „Oktroi“ (Zeno.org)
[1] Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon (5. Auflage 1911) „Oktroi

Quellen:

  1. Arthur Menell: Deutsches Bier in Paris. In: Die Gartenlaube 1885, Heft 11, Seite 184, 186, Volltext auf Wikisource.
  2. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Brasilien. Artikel 3. In: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1882, Nummer 15, Seite 69–100, Fassung vom 10. Januar 1882, Bekanntmachung am 12. Juli 1882. Volltext auf Wikisource.