Oberamtsanwalt

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Oberamtsanwalt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Oberamtsanwalt die Oberamtsanwälte
Genitiv des Oberamtsanwalts
des Oberamtsanwaltes
der Oberamtsanwälte
Dativ dem Oberamtsanwalt den Oberamtsanwälten
Akkusativ den Oberamtsanwalt die Oberamtsanwälte

Worttrennung:

Ober·amts·an·walt, Plural: Ober·amts·an·wäl·te

Aussprache:

IPA: [oːbɐˈʔamt͡sʔanˌvalt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Oberamtsanwalt (Info)

Bedeutungen:

[1] beförderter Beamter des Justizdienstes, der im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität für die Leitung der Ermittlungen, die Erhebung einer Anklage und Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht zuständig ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem/Adjektiv ober- und dem Substantiv Amtsanwalt

Beispiele:

[1] „Oberamtsanwalt Winkelmann setzt als Ankläger verstärkt auf die Technik, mit der in Fahrzeugen immer mehr Daten ausgelesen werden.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Artikel „Amtsanwalt“ (dort auch „Oberamtsanwalt“)
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Oberamtsanwalt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Oberamtsanwalt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalOberamtsanwalt

Quellen:

  1. Gefährliche Raserei auf deutschen Straßen. In: Spiegel Online. 23. Dezember 2019, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 24. Dezember 2019).