Nießbrauch
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Nießbrauch (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, m[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Nießbrauch | —
|
Genitiv | des Nießbrauchs | —
|
Dativ | dem Nießbrauch | —
|
Akkusativ | den Nießbrauch | —
|
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Nieß·brauch, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈniːsbʁaʊ̯x]
- Hörbeispiele:
Nießbrauch (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen
Herkunft:
- seit dem 17. Jahrhundert bezeugt; Zusammensetzung aus frühneuhochdeutsch Nieß ‚Benutzung, Genuss‘ und Brauch, gebildete Lehnübersetzung nach lateinisch ūsus frūctus ‚Nutz- und Fruchtnießung‘, wörtlich ‚Gebrauch mit Fruchtgenuss‘.
Synonyme:
- [1] Nießnutz, österreichisch: Fruchtgenuss, Fruchtgenussrecht, schweizerisch: Nutzniessung, fachsprachlich: ususfructus
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Während des monatelangen politischen Verwirrspiels ließen zudem die Spezialisten ihrer Fantasie freien Lauf und erfanden abenteuerliche Modelle wie die Rückholoption, […]. Darauf folgte die Idee, man könne der Bahn die Schienen wegnehmen, ihr aber für ihre Nutzung eine Art Nießbrauch einräumen.“[1]
Wortbildungen:
Wortfamilie:
Übersetzungen[Bearbeiten]
- [1] Wikipedia-Artikel „Nießbrauch“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nießbrauch“
- [1] The Free Dictionary „Nießbrauch“
Quellen:
- ↑ Klaus-Peter-Schmid: Deutsche Bahn: Auf neuen Gleisen. In: Zeit Online. 28. September 2006, ISSN 0044-2070 (URL) .
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Missbrauch