Nachflucht

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Nachflucht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Nachflucht
Genitiv der Nachflucht
Dativ der Nachflucht
Akkusativ die Nachflucht

Worttrennung:

Nach·flucht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈnaːxˌflʊxt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Nachflucht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: das Verlassen des eigenen Landes oder der eigenen Heimat, das nachträglich aufgrund neu eingetretener Umstände wie beispielsweise politische Verfolgung als Flucht qualifiziert wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus der Präposition nach und dem Substantiv Flucht

Beispiele:

[1] „Bei der Nachflucht ist es umgekehrt, politisch verfolgt wird der Asylbewerber erst durch oder nach Verlassen seines Heimatstaats, der Ernst ist zweifelhaft, Gefahr ist mit „Nachflucht" regelmäßig nicht verbunden.“[1]
[1] „Es bleibt dabei, daß Vor- und Nachflucht (ebenso wie Vor- und Nachzuflucht) auf der zeitlichen Ebene stehen, während das Beweisrecht einen örtlichen Anknüpfungspunkt verwendet.“[2]

Wortbildungen:

Nachfluchtgrund, Nachfluchttatbestand

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen:

  1. Helmut Quaritsch: Recht auf Asyl, Studien zu einem missdeutetem Grundrecht, Berlin 1985, ISBN 3428458982, Seite 141
  2. Walther Fürst, ‎Roman Herzog, ‎Dieter C. Umbach: Festschrift für Wolfgang Zeidler - Band 1, 1987, ISBN 3110110571, Seite 942