Nachfahrin

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Nachfahrin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Nachfahrin die Nachfahrinnen
Genitiv der Nachfahrin der Nachfahrinnen
Dativ der Nachfahrin den Nachfahrinnen
Akkusativ die Nachfahrin die Nachfahrinnen

Worttrennung:

Nach·fah·rin, Plural: Nach·fah·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈnaːxˌfaːʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Nachfahrin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die von einem oder mehreren anderen unmittelbar oder mittelbar abstammt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nachfahre, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Abkömmling, Nachkommin

Gegenwörter:

[1] Vorfahrin

Männliche Wortformen:

[1] Nachfahre

Oberbegriffe:

[1] Verwandte

Unterbegriffe:

[1] Tochter, Enkelin, Urenkelin

Beispiele:

[1] Sie ist eine Nachfahrin von Wilhelm dem Eroberer.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Nachfahrin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Nachfahrin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNachfahrin