Marktrecht

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Marktrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Marktrecht die Marktrechte
Genitiv des Marktrechts
des Marktrechtes
der Marktrechte
Dativ dem Marktrecht den Marktrechten
Akkusativ das Marktrecht die Marktrechte

Worttrennung:

Markt·recht, Plural: Markt·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈmaʁktˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Marktrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Veranstalten besonderer Märkte (Wochenmärkte, Jahrmärkte und so weiter) betreffen
[2] historisch: Erlaubnis/Privileg, Märkte abhalten zu dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Markt und Recht

Synonyme:

[2] Marktregal

Oberbegriffe:

[1, 2] Recht

Beispiele:

[1]
[2] „Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Marktrecht
[2] Wikipedia-Artikel „Marktrecht (historisch)
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Marktrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Marktrecht
[2] The Free Dictionary „Marktrecht
[1, 2] Duden online „Marktrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalMarktrecht
[1, 2] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Marktrecht“ auf wissen.de
[2] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Marktrecht

Quellen:

  1. Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1994, ISBN 3406380727, Seite 11