Münzvergehen

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Münzvergehen (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Münzvergehen die Münzvergehen
Genitiv des Münzvergehens der Münzvergehen
Dativ dem Münzvergehen den Münzvergehen
Akkusativ das Münzvergehen die Münzvergehen

Worttrennung:

Münz·ver·ge·hen, Plural: Münz·ver·ge·hen

Aussprache:

IPA: [ˈmʏnt͡sfɛɐ̯ˌɡeːən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Münzvergehen (Info)

Bedeutungen:

[1] Vergehen, bei dem gegen Gesetze des Geldverkehrs verstoßen wird (Falschmünzerei, Münzverfälschung, Verbreitung von Falschgeld oder Ähnliches)

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Münze und dem Substantiv Vergehen

Oberbegriffe:

[1] Münzdelikt, Vergehen

Beispiele:

[1] „Hieronymus Sillem hatte als Prätor auf Befehl des Rats den Bürger Martin Reese wegen eines Münzvergehens verhaften lassen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Münzvergehen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Münzvergehen
[1] Duden online „Münzvergehen
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Münzvergehen“ auf wissen.de
[1] Rechtslexikon.net: „Münzverbrechen, -vergehen

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Hieronymus Sillem (Ratsherr)“ (Stabilversion)