Liberierung

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Liberierung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Liberierung die Liberierungen
Genitiv der Liberierung der Liberierungen
Dativ der Liberierung den Liberierungen
Akkusativ die Liberierung die Liberierungen

Worttrennung:

Li·be·rie·rung, Plural: Li·be·rie·run·gen

Aussprache:

IPA: [liːbeˈʁiːʁʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Liberierung (Info)
Reime: -iːʁʊŋ

Bedeutungen:

[1] Schweiz: Einzahlung der Einlage, der gezeichneten Gesellschaftsanteile; Erfüllung der Einlageverpflichtung aus der Aktienzeichnung

Herkunft:

Ableitung des Substantivs vom Stamm des Verbs liberieren mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Unterbegriffe:

[1] Mindestliberierung

Beispiele:

[1] „Hierfür wird vorausgesetzt, dass der Aktionär der Gesellschaft bekannt ist, weshalb Inhaberaktien stets voll liberiert werden müssen bzw. eine teilweise Liberierung nur bei Namenaktien möglich ist (vgl. Art. 683 Abs. 1 OR).“[1]

Wortbildungen:

Liberierungspflicht

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Liberierung

Quellen: