Lehnsherrin

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Lehnsherrin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Lehnsherrin die Lehnsherrinnen
Genitiv der Lehnsherrin der Lehnsherrinnen
Dativ der Lehnsherrin den Lehnsherrinnen
Akkusativ die Lehnsherrin die Lehnsherrinnen

Worttrennung:

Lehns·her·rin, Plural: Lehns·her·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈleːnsˌhɛʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Lehnsherrin (Info)

Bedeutungen:

[1] Eigentümerin von Grundbesitz, der in Form eines Lehnens an jemanden übertragen wird

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Lehnsherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Vasallin

Männliche Wortformen:

[1] Lehnsherr

Beispiele:

[1] Königin Elisabeth ist Lehnsherrin der britischen Kronbesitztümer.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Lehnsherrin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lehnsherrin
[1] Duden online „Lehnsherrin