Lehnsherr
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Lehnsherr (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Lehnsherr | die Lehnsherren |
Genitiv | des Lehnsherrn des Lehnsherren |
der Lehnsherren |
Dativ | dem Lehnsherrn dem Lehnsherren |
den Lehnsherren |
Akkusativ | den Lehnsherrn den Lehnsherren |
die Lehnsherren |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Lehns·herr, Plural: Lehns·her·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈleːnsˌhɛʁ]
- Hörbeispiele: Lehnsherr (Info)
Bedeutungen:
- [1] historisch: Eigentümer von Grundbesitz, das an einen Lehnsmann übertragen wird
Gegenwörter:
Weibliche Wortformen:
- [1] Lehnsherrin
Beispiele:
- [1] „Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Lehnsherr“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lehnsherr“
- [1] Duden online „Lehnsherr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lehnsherr“
- [1] The Free Dictionary „Lehnsherr“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Lehnswesen“ (Stabilversion)