Legalzessionar
Legalzessionar (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, m[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Legalzessionar | die Legalzessionare |
Genitiv | des Legalzessionars | der Legalzessionare |
Dativ | dem Legalzessionar | den Legalzessionaren |
Akkusativ | den Legalzessionar | die Legalzessionare |
Worttrennung:
- Le·gal·zes·si·o·nar, Plural: Le·gal·zes·si·o·na·re
Aussprache:
- IPA: [leˈɡaːlt͡sɛsi̯oˌnaːɐ̯]
- Hörbeispiele: Legalzessionar (Info)
Bedeutungen:
- [1] Empfänger einer Forderung, nachdem diese vom ursprünglichen Eigentümer abgetreten, weiterverkauft oder übergegangen ist
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Legalzedent
Beispiele:
- [1] „Auch nach österreichischem Recht wird der persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken Haftende, der eine fremde Schuld begleicht, Legalzessionar (…)“[1]
- [1] „Leistete aber der Haftpflichtversicherer über Urgenz des klagenden Legalzessionars den auf den Haftungshöchstbetrag fehlenden Differenzbetrag, dann fehlt für die Annahme eines hiedurch zum Ausdruck gebrachten weiterreichenden Verpflichtungswillens jegliche Grundlage.“[2]
- [1] „Für den Sozialversicherungsträger gilt diejenige Verjährungsvorschrift, der der zivilrechtliche Anspruch des Verletzten unterliegt, und gegenüber dem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar beginnt keine neue Verjährungsfrist zu laufen.“[3]
- [1] „…; zu diesem Einwand ist der Schädiger auch gegenüber dem Legalzessionar (Feuerversicherer) berechtigt.“[4]
- [1] „Der leistende Sachversicherer klagte als Legalzessionar den AN auf ungeminderten Ersatz des Schadens.“[5]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
Quellen:
- ↑ Beschluss des österreichischen OGH vom 19. September 2012
- ↑ Rechtssatz des österreichischen OGH vom 9. März 1967
- ↑ Rechtssatz des österreichischen OGH vom 22. Dezember 1960
- ↑ Vorteilsausgleich zwischen Gebäudeschaden durch Brand und Wertsteigerung des Grundstücks. Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, abgerufen am 3. März 2016.
- ↑ Wendelin Ettmayer: Anwendung des DHG bei „privaten“ Tätigkeiten. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Manz, Seite 129, abgerufen am 4. März 2016.