Legalzessionar

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Legalzessionar (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Legalzessionar die Legalzessionare
Genitiv des Legalzessionars der Legalzessionare
Dativ dem Legalzessionar den Legalzessionaren
Akkusativ den Legalzessionar die Legalzessionare

Worttrennung:

Le·gal·zes·si·o·nar, Plural: Le·gal·zes·si·o·na·re

Aussprache:

IPA: [leˈɡaːlt͡sɛsi̯oˌnaːɐ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Legalzessionar (Info)

Bedeutungen:

[1] Empfänger einer Forderung, nachdem diese vom ursprünglichen Eigentümer abgetreten, weiterverkauft oder übergegangen ist

Herkunft:

zu Zessionar von Zession, der Abtretung einer Forderung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Legalzedent

Beispiele:

[1] „Auch nach österreichischem Recht wird der persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken Haftende, der eine fremde Schuld begleicht, Legalzessionar (…)“[1]
[1] „Leistete aber der Haftpflichtversicherer über Urgenz des klagenden Legalzessionars den auf den Haftungshöchstbetrag fehlenden Differenzbetrag, dann fehlt für die Annahme eines hiedurch zum Ausdruck gebrachten weiterreichenden Verpflichtungswillens jegliche Grundlage.“[2]
[1] „Für den Sozialversicherungsträger gilt diejenige Verjährungsvorschrift, der der zivilrechtliche Anspruch des Verletzten unterliegt, und gegenüber dem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar beginnt keine neue Verjährungsfrist zu laufen.“[3]
[1] „…; zu diesem Einwand ist der Schädiger auch gegenüber dem Legalzessionar (Feuerversicherer) berechtigt.“[4]
[1] „Der leistende Sachversicherer klagte als Legalzessionar den AN auf ungeminderten Ersatz des Schadens.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen: