Kriegsrecht

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Kriegsrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Kriegsrecht
Genitiv des Kriegsrechtes
des Kriegsrechts
Dativ dem Kriegsrecht
dem Kriegsrechte
Akkusativ das Kriegsrecht

Worttrennung:

Kriegs·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈkʁiːksˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kriegsrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten, Normen, an die man auch im Kriegszustand gebunden ist
[2] schärfste Form des Ausnahmezustandes für ein Land

Herkunft:

Determinativkompositum aus Krieg, Fugenelement -s und Recht

Oberbegriffe:

[1] Rechtsnorm
[2] Ausnahmezustand, Notstandsmaßnahme

Beispiele:

[1] Das Kriegsrecht beinhaltet die strenge Anweisung, Kriegshandlungen nur gegen militärische Objekte zu richten.
[1] „Rund 7000 Widerstandskämpfer aus ganz Europa fielen diesem Kommando bis Kriegsende gegen alle Regeln des Kriegsrechts zum Opfer.“[1]
[2] Am 13.12.1981 wurde über Polen das Kriegsrecht verhängt, um einem Einmarsch von WAPA-Truppen vorzubeugen.
[2] „Die Regierung sucht nach Auswegen aus der Krise, verhängt das Kriegsrecht und macht Zugeständnisse.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] das Kriegsrecht verhängen

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Kriegsrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kriegsrecht
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKriegsrecht
[1, 2] The Free Dictionary „Kriegsrecht

Quellen:

  1. Yves Buchheim, unter Mitarbeit von Franz Kotteder: Buchheim. Künstler, Sammler, Despot: Das Leben meines Vaters. Heyne, München 2018, ISBN 978-3-453-20197-2, Seite 104.
  2. Hans-Dieter Rutsch: Aus Mechthild wurde Magda. In: Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland. 6. Auflage. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2013, ISBN 978-3-499-62204-5, Seite 25-83, Zitat Seite 78.