Konnexität

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Konnexität (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Konnexität
Genitiv der Konnexität
Dativ der Konnexität
Akkusativ die Konnexität

Worttrennung:

Kon·ne·xi·tät, kein Plural

Aussprache:

IPA: [kɔnɛksiˈtɛːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Konnexität (Info)
Reime: -ɛːt

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: im Sachverhalt/Rechtsverhältnis liegender, innerer Zusammenhang zwischen zwei Ereignissen/Umständen/Tatsachen, zum Beispiel der zu prüfende Zusammenhang zwischen zwei Straftaten, der zwischen Klage und Widerklage, der zwischen wechselseitigen Ansprüchen

Herkunft:

Ableitung vom veralteten Adjektiv konnex mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität

Sinnverwandte Wörter:

[1] Abhängigkeit, Verknüpfung, Zusammenhang

Gegenwörter:

[1] Singularität, Unabhängigkeit

Beispiele:

[1] „Wie beim Frachtführerpfandrecht wurde beim Spediteurpfandrecht ebenfalls auf das Erfordernis der Konnexität verzichtet. Das gesetzliche Spediteurpfandrecht erstreckt sich nunmehr auch auf inkonnexe Forderungen.“[1]
[1] „Diese Regelung verlieh dem Rechtsgedanken Ausdruck, die finanzielle Lastentragung grundsätzlich an die Aufgabenzuständigkeit zu knüpfen (Konnexität).“[2]
[1] „Konnexität oder continentia causamm ist das Verhältnis mehrerer Klagrechte, denen ein Teil der Begründung gemeinschaftlich ist, z.B. Anspruch auf Kapital und Zinsen, Status- und Erbschaftsklage.“[3]
[1] „Konnexität liegt vor, wenn Klage und Widerklage auf demselben Rechtsverhältnis (Vertrag) oder demselben Lebenssachverhalt beruhen.“[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] fehlende Konnexität, subjektive/objektive Konnexität

Wortbildungen:

Konnexitätsprinzip

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Konnexität
[1] Duden online „Konnexität

Quellen: