Kommunalrecht

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Kommunalrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Kommunalrecht
Genitiv des Kommunalrechts
des Kommunalrechtes
Dativ dem Kommunalrecht
dem Kommunalrechte
Akkusativ das Kommunalrecht

Worttrennung:

Kom·mu·nal·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [kɔmuˈnaːlˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kommunalrecht (Info)
Reime: -aːlʁɛçt

Bedeutungen:

[1] deutsches Recht: Rechtsgebiet, in dem die Entstehung, die Organisation und die Handlungsformen der kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, die Bezirke (in Bayern) und kommunale Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Aufgabendurchführung (etwa Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände)) geregelt sind

Oberbegriffe:

[1] besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht, öffentliches Recht

Beispiele:

[1] Theodora ist eine anerkannte Expertin auf dem Gebiet des baden-württembergischen Kommunalrechts.
[1] Das Kommunalrecht weist in den einzelnen Bundesländern durchaus Unterschiede auf.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Kommunalrecht
[1] wissen.de – Lexikon „Kommunalrecht
[1] Max-Emanuel Geis: Kommunalrecht. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62030-0, § 1 Rn. 1.
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKommunalrecht