Kolleggebühr

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Kolleggebühr (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Kolleggebühr die Kolleggebühren
Genitiv der Kolleggebühr der Kolleggebühren
Dativ der Kolleggebühr den Kolleggebühren
Akkusativ die Kolleggebühr die Kolleggebühren

Worttrennung:

Kol·leg·ge·bühr, Plural: Kol·leg·ge·büh·ren

Aussprache:

IPA: [kɔˈleːkɡəˌbyːɐ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kolleggebühr (Info)

Bedeutungen:

[1] Gebühr, die für die Teilnahme an einem Kolleg zu entrichten ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus Kolleg und Gebühr

Synonyme:

[1] Vorlesungsgebühr

Sinnverwandte Wörter:

[1] Seminargebühr

Oberbegriffe:

[1] Gebühr

Beispiele:

[1] „Und da Albert Einstein zwar die Relativitätstheorie entdeckt hat, nicht aber die Theorie, wie man offenkundiger Unaufmerksamkeit begegnet, so beschloß er, während der Zeit, in der Lustreisen unternommen werden, nicht zu lesen und den Hörern die Kolleggebühr zurückzuerstatten.“[1]
[1] „Mit Eingang der Kolleggebühr auf unten genanntem Konto ist Ihre Teilnahme dann garantiert.“[2]
[1] „Die Kolleggebühr beträgt 940,00 DM (bei 6 – 8 Teilnehmern) bzw. 840,00 DM (bei 9 – 15 Teilnehmern).“[3]
[1] „Die Kanzlei und die Fakultätsverwaltung achteten auf eine geordnete Dokumentation des Studienverlaufs, sammelten Kolleggebühren ein und bescheinigten Prüfungen.“[4]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1]

Quellen:

  1. Egon Erwin Kisch: Professor Einstein stellt die Vorlesung ein. In: Aus dem Café Größenwahn. Klaus Wagenbach, Berlin 2013, ISBN 978-3-8031-1294-1, Seite 39-41, Zitat Seite 40. Datiert 1922.
  2. Internationales Schulungszentrum TSI Abgerufen am 1.2.14.
  3. IHK-Weiterbildungsangebote in Hall Abgerufen am 1.2.14.
  4. Universität Zürich: Ausstellung - Kanzlei Abgerufen am 1.2.14.