Kartellrecht

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Kartellrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Kartellrecht
Genitiv des Kartellrechtes
des Kartellrechts
Dativ dem Kartellrecht
dem Kartellrechte
Akkusativ das Kartellrecht

Worttrennung:

Kar·tell·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [kaʁˈtɛlˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kartellrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, dessen Schwerpunkt auf der Einhaltung des Kartellverbots liegt, also den Zusammenschluss von Unternehmen zur Marktbeherrschung verhindern soll

Herkunft:

Determinativkompositum aus Kartell und Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „In einem in Bonn veröffentlichten Positionspapier bezeichnet der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) das geltende Kartellrecht als unzureichend.“[1]

Wortbildungen:

kartellrechtlich

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Kartellrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kartellrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKartellrecht
[1] The Free Dictionary „Kartellrecht
[1] Duden online „Kartellrecht
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kartellrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kartellrecht

Quellen:

  1. wissen.de – was geschah am „21. September 1987