Kanzlermehrheit

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Kanzlermehrheit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Kanzlermehrheit die Kanzlermehrheiten
Genitiv der Kanzlermehrheit der Kanzlermehrheiten
Dativ der Kanzlermehrheit den Kanzlermehrheiten
Akkusativ die Kanzlermehrheit die Kanzlermehrheiten

Worttrennung:

Kanz·ler·mehr·heit, Plural: Kanz·ler·mehr·hei·ten

Aussprache:

IPA: [ˈkant͡slɐˌmeːɐ̯haɪ̯t]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kanzlermehrheit (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, Deutschland: eine (absolute) Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, in der Regel durch die Abgeordneten der regierenden Parteien

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Kanzler und Mehrheit

Oberbegriffe:

[1] Mehrheit

Beispiele:

[1] Kanzlermehrheit ist kein Begriff des Verfassungsrechts — das Grundgesetz kennt den Terminus nicht — der Begriff wird aber häufig anstelle von „Mehrheit der Mitglieder“ benutzt.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 „Kanzlermehrheit“
[1] Wikipedia-Artikel „Kanzlermehrheit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKanzlermehrheit