Inskriptionspflicht

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Inskriptionspflicht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Inskriptionspflicht
Genitiv der Inskriptionspflicht
Dativ der Inskriptionspflicht
Akkusativ die Inskriptionspflicht

Worttrennung:

In·skrip·ti·ons·pflicht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ɪnskʁɪpˈt͡si̯oːnsˌp͡flɪçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Inskriptionspflicht (Info)

Bedeutungen:

[1] Notwendigkeit, an einer Hochschule zu Lehrveranstaltungen eingeschrieben zu sein

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Inskription und Pflicht

Beispiele:

[1] „Auf Antrag von Studierenden von Bachelor- und Masterstudien sind diese aus besonderen Gründen von der Inskriptionspflicht für ein oder für mehrere Semester zu befreien (Beurlaubung).“[1]
[1] „Statt der verpflichtenden Voranmeldung gibt es jetzt eine vorgezogene Inskriptionspflicht.“[2]
[1] „Trotz vorverlegter Inskriptionspflicht: Etwa gleichbleibende Studienbeginner.“[3]
[1] „Den Studierenden soll das Leben allerdings nicht nur schwerer gemacht werden, es gibt auch einige Erleichterungen: Beispielsweise dürfen Studenten von nun an Anträge auf Beurlaubung und Erlass der Studiengebühren bis Ende der Inskriptionspflicht stellen – das ist länger als bisher.“[4]
[1] „Studierende von Studiengängen seien auf Antrag aus besonderen Gründen von der Inskriptionspflicht für ein oder mehrere Semester zu befreien.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen:

  1. Österreichisches Hochschulgesetz 2005, Fassung vom 24. März 2016, § 58. (1)
  2. Michael Fiedler, Dani Derntl: ÖH-Bilanz. In: fm4. ORF, 28. April 2013, abgerufen am 24. März 2016.
  3. Stefanie Kornherr: "Politik schuld an Ansturm auf Unis". Wiener Zeitung, 5. September 2012, abgerufen am 24. März 2016.
  4. Hannah Grandits: Neues, strenges Studienrecht. In: KURIER.at. 23. September 2015 (URL, abgerufen am 24. März 2016).
  5. Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2013