Hilfe:Generisches Maskulinum

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Allgemein

Als generisches Maskulinum (von lateinisch genus „Geschlecht, Gattung, Art“ und masculus „Männchen“) wird die geschlechtsneutrale Verwendung maskuliner Substantive oder Pronomen bezeichnet. Hierbei werden beispielsweise grammatisch maskuline Personen- oder Berufsbezeichnungen, von denen sich auch eine feminine Form ableiten lässt, generisch (also verallgemeinernd) für Personen verwendet, deren biologisches Geschlecht entweder unbekannt, nicht von Bedeutung oder (im Plural) gemischt ist.

Beispiele:

„Mädchen sind in einem bestimmten Alter häufig die besseren Schüler.“
„Sechzig Prozent der Berliner Richter sind Frauen“
„Sie [Angela Merkel] war vom 22. November 2005 bis zum 8. Dezember 2021 achter Bundeskanzler und erste Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.“[1]
Wenn jemand sagt
Meine Frau ist die meistgelesene Kinderbuchautorin Deutschlands“,
dann bedeutet das: Unter allen Frauen, die in Deutschland Kinderbücher schreiben, ist meine Frau die meistgelesene.
Wenn jedoch jemand sagt
Meine Frau ist der meistgelesene Kinderbuchautor Deutschlands“,
dann bedeutet das: Unter allen Menschen (also Frauen und Männern), die in Deutschland Kinderbücher schreiben, wird niemand mehr als meine Frau gelesen.

Weitergehende Erläuterungen können im Wikipedia-Artikel „Generisches Maskulinum“ nachgelesen werden.

Diese Verwendung von grammatisch maskulinen Personenbezeichnungen mit geschlechtsneutraler Bedeutung wird von manchen Menschen aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Da das Wiktionary kein Sprachratgeber ist, kann es keine präskriptive Vorgabe machen, welcher Sprachgebrauch „richtig“ ist, sondern muss es rein deskriptiv und neutral beschreiben, wenn bestimmte grammatisch maskuline Begriffe – auch – in diesem generischen Sinn Verwendung finden. In der Bedeutungsangabe wird dann bisweilen „(männliche) Person, die …“ vermerkt, um auszudrücken, dass der Begriff tatsächlich sowohl im spezifisch männlichen als auch im generischen Sinn verwendet wird. Aus dem Fehlen eines solchen Klammerzusatzes in einem Wiktionary-Eintrag kann aber auch nicht geschlossen werden, dass das betreffende Wort nicht kontextbedingt – nämlich dann, wenn bei einer weiblichen Person eine weibliche Wortform erwartet würde – spezifisch für eine männliche Person (oder männliche Personen) verwendet werden kann.

Einträge über Personen- und Berufsbezeichnungen

Anfang 2021 hat der Duden-Verlag damit begonnen, in seinem Online-Wörterbuch unter duden.de bei grammatikalisch maskulinen Personen- und Berufsbezeichnungen wie z. B. „Lehrer“ (siehe Duden online „Lehrer“) in den Bedeutungen die Angabe um „männliche Person“ o. Ä. zu ergänzen bzw. abzuändern.

Es ist nicht erwünscht, diese Angaben zu Personen- und Berufsbezeichnungen auch bei uns in dieser Form (also „männliche Person“) zu übernehmen, da sie stark umstritten sind[2] und die Tatsache ausblenden, dass bestimmte grammatisch maskuline Begriffe häufig auch in einem generischen Sinne Verwendung finden.

Im deutschsprachigen Wiktionary sollen nur Angaben

  • wie bisher üblich und auch nach wie vor korrekt: „Person, die …“ o. Ä. (denn eine Person kann immer männlich oder weiblich oder auch diversgeschlechtlich sein)
  • oder aber bei Bedarf: „(männliche) Person, die …“ o. Ä.

gemacht werden. Der Text „(männliche)“ soll dabei verdeutlichen, dass der betreffende Begriff sowohl im spezifisch männlichen als auch im generischen Sinn verwendet wird, und soll mit der Vorlage {{gM}} eingebunden werden. Mit Klick auf ☆ gelangt der Leser zur hiesigen Hilfe-Seite.

Der Ersteller eines neuen Eintrages entscheidet sich für eine der oben genannten Varianten. Wenn es im Einzelfall sinnvoll ist und wenn es nach Rücksprache auf der jeweiligen Diskussions-Seite zu einem Konsens kommt, kann die Bedeutungsangabe eines Eintrages in diesem Punkt angepasst werden. Es ist aber nicht erwünscht, bestehende Einträge ohne vorherige Rücksprache von einer der o. a. Formen in die andere zu ändern.

Lemmata in „gegenderter“ Schreibweise

Lemmata (Einträge) in „gegenderter“ Schreibweise, also mit Binnen-I oder mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich etc., entsprechen nicht dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und sind daher aktuell auch im Wiktionary nicht zulässig. Das könnte sich evtl. in Zukunft ändern, sofern solche Schreibweisen dann offiziell zugelassen werden.

Auch „Gender-Begriffe“ ohne Binnen-I oder ohne Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich etc. wie z. B. „Mitgliederin“ (auch nicht „Mitgliedin“) oder „Elterin“ bei geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, „Käufens“ oder „Professens“ bei den Pluralformen, „verärztinnen“, „beköchinnen“ oder „bewirtinnen“ bei den Verben und „künstlerinnenisch“ bzw. „künstlerinnenlich“ oder „freundinnenlich“ bei den Adjektiven sind nicht zulässig, solange sie nicht durch eine Änderung des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung als gültige Schreibweisen zugelassen werden.

Rat für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in einer Mitteilung vom 26. März 2021 zum Thema geschlechtergerechte Schreibung „die Aufnahme von Asterisk (‚Gender-Stern‘), Unterstrich (‚Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.[3]

In seiner Sitzung vom 14. Juli 2023 gab es erneut keine Empfehlungen in Bezug auf Gendern mit Sonderzeichen. Es wird aber im amtlichen Regelwerk ein Ergänzungspassus „Sonderzeichen“ aufgenommen. Hierin heißt es u.a.:

Zunehmend werden bei Personenbezeichnungen orthografische Zeichen wie der Doppelpunkt (:) – allerdings ohne ein folgendes Leerzeichen (Bürger:innen) – oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet. Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. […] Bei den Sonderzeichen mit Geschlechterbezug soll jedoch eine metasprachliche Bedeutung transportiert werden. Ihre Setzung kann in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind, z. B. in syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen (der*die Präsident*in).[4]

In der Sitzung vom 15.12.2023 wurde festgestellt:

Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für die öffentliche Verwaltung (einschl. Rechtspflege). Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk (‚Gender-Stern‘), Unterstrich (‚Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen. Der Rat hat aufgrund der Rückmeldungen aus der Anhörung zu dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 25.12.2023 [sic, muss wohl 15.12.2023 lauten] im Mainz Erläuterungen und Begründungen zu dieser Entscheidung beschlossen. Darin bestätigt und erläutert er seine am 16.11.2018 und 26.03.2021 beschlossenen Kriterien geschlechtergerechter Schreibung.[5]

Insbesondere wird weiter festgestellt:

Geschlechtergerechte Texte sollen

  • sachlich korrekt sein,
  • verständlich und lesbar sein,
  • vorlesbar sein (mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte und die Entwicklung in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
  • Rechtssicherheit und Eindeutigkeit in öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege gewährleisten,
  • möglichst automatisiert übertragbar sein in andere Sprachen, vor allem im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
  • die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.
  • das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren.

Gesellschaft für deutsche Sprache

Und auch die Gesellschaft für deutsche Sprache schreibt zum Thema geschlechtergerechte Sprache:

Die Gesellschaft für deutsche Sprache unterstützt die Bemühungen um eine sprachliche Gleichbehandlung, gleichwohl empfiehlt sie nicht alle derzeit gängigen Methoden, um Sprache geschlechtergerecht zu gestalten, nämlich dann nicht, wenn sie einerseits den oben genannten Kriterien widersprechen und – nach heute gültigen Regeln – grammatikalisch und orthografisch nicht vertretbar sind.[6]

Beispiel-Zitate

Kommt hingegen in einem Beispiel-Zitat die „gegenderte“ Schreibweise eines Wortes vor (also mit Binnen-I oder mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich etc.), so ist das im Rahmen der Zitierregeln (siehe Hilfe:Zitate) zwar grundsätzlich erlaubt.

Gemäß „Hilfe:Zitate“ will „das Wiktionary aber als Wörterbuch den korrekten Sprachgebrauch hinsichtlich Rechtschreibung, Satzbau, Zeichensetzung und Typografie darstellen“, weshalb es von Vorteil ist, „nur solche Sätze zu zitieren, die fehlerfrei sind“. Es wird deshalb empfohlen, auf Beispiel-Zitate, in denen die „gegenderte“ Schreibweise eines Wortes vorkommt (also mit Binnen-I oder mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich etc.), möglichst zu verzichten oder solche Beispiel-Zitate nur äußerst sparsam zu verwenden. Mehr als ein solches Beispiel-Zitat sollte in einem Eintrag grundsätzlich nicht vorkommen. Eine Ausnahme davon können aber Einträge wie z. B. „Gendersternchen“ oder „Binnen-I“ sein, wenn dort in mehreren Beispiel-Zitaten entsprechende Schreibweisen zur Veranschaulichung vorkommen.

Problemlos akzeptiert werden solche Beispiel-Zitate aber, wenn es z. B. nicht anders möglich ist, ein Lemma nach der sog. „Fünf-Zitate-Regel“ zu belegen.

Gemäß „Hilfe:Zitate“ muss in Beispiel-Zitaten die „gegenderte“ Schreibweise eines Wortes (also mit Binnen-I oder mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich etc.) mit [sic] oder [sic!] gekennzeichnet werden, da solche Schreibweisen, wie bereits oben erläutert, nicht den Rechtschreibregeln entsprechen. Eine Ausnahme können aber Einträge wie z. B. „Gendersternchen“ oder „Binnen-I“ sein, wenn dort in Beispiel-Zitaten entsprechende Schreibweisen zur Veranschaulichung vorkommen, die dann natürlich nicht mit [sic] oder [sic!] zu kennzeichnen sind.

In freien Beispielen sind „gegenderte“ Schreibweisen eines Wortes (also mit Binnen-I oder mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich etc.) hingegen unerwünscht und können jederzeit wieder entfernt werden.

Völlig unproblematisch sind in Beispiel-Zitaten und auch freien Beispielen dagegen sog. Paarformeln bzw. Doppelnennungen (z. B. „Zuhörer und Zuhörerinnen“, „die Kundin oder der Kunde“, „Lehrer/Lehrerinnen“, „Arzt/Ärztin“ etc.), da sie den amtlichen Rechtschreibregeln entsprechen.

Aber: Auch bei Paarformeln bzw. Doppelnennungen sollte immer auf korrekte Grammatik geachtet werden. So wäre zwar „die Lehrer/Lehrerinnen“ bzw. „die Lehrer/-innen“ korrekt, aber „den Lehrer/Lehrerinnen“ oder gar „den Lehrer/-innen“ (also Dativ Plural) wäre grammatikalisch falsch. In diesem Beispiel wäre nur „den Lehrern/Lehrerinnen“ korrekt, denn „den Lehrern/-innen“ wäre auch falsch.

Ebenso verhält es sich beim Genitiv Singular: So ist z. B. „des/der Student/-in“ grammatikalisch falsch, denn hier wäre nur „des/der Studenten/Studentin“ korrekt. Ebenso wäre „des/der Lehrer/-in“ nicht in Ordnung, denn hier wäre nur „des/der Lehrers/Lehrerin“ möglich, um sich grammatikalisch korrekt auszudrücken.


Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Angela Merkel“ (Stabilversion)
  2. »Abenteuerliche Duden-Kreationen«. In: Spiegel Online. 14. Februar 2021, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 6. Oktober 2022).
  3. Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.03.2021. In: Rat für deutsche Rechtschreibung. 26. März 2021, abgerufen am 9. Oktober 2022.
  4. Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung: Ergänzungspassus Sonderzeichen. In: Rat für deutsche Rechtschreibung. 14. Juli 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  5. Geschlechtergerechte Schreibung: Erläuterungen, Begründung und Kriterien vom 15.12.2023. In: rechtschreibrat.com. 16. Dezember 2023, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  6. Die GfdS zum Thema geschlechtergerechte Sprache. In: Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.. 15. März 2019, abgerufen am 9. Oktober 2022.