Hauptanklägerin

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Hauptanklägerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Hauptanklägerin die Hauptanklägerinnen
Genitiv der Hauptanklägerin der Hauptanklägerinnen
Dativ der Hauptanklägerin den Hauptanklägerinnen
Akkusativ die Hauptanklägerin die Hauptanklägerinnen

Worttrennung:

Haupt·an·klä·ge·rin, Plural: Haupt·an·klä·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯ptʔanˌklɛːɡəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Hauptanklägerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die im Gericht als wichtigste die Anklage vertritt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Hauptankläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Hauptankläger

Oberbegriffe:

[1] Frau

Beispiele:

[1] „Die Hauptanklägerin hat ein dümmliches Teiggesicht und einen Pagenkopf.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Hauptanklägerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hauptanklägerin

Quellen:

  1. Else Buschheuer: Ruf! Mich! An!. Roman. Wilhelm Heyne Verlag, München 2001, ISBN 3-453-19004-1, Seite 101.