Höchstrichterin

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Höchstrichterin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Höchstrichterin die Höchstrichterinnen
Genitiv der Höchstrichterin der Höchstrichterinnen
Dativ der Höchstrichterin den Höchstrichterinnen
Akkusativ die Höchstrichterin die Höchstrichterinnen

Worttrennung:

Höchst·rich·te·rin, Plural: Höchst·rich·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈhøːçstˌʁɪçtəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Höchstrichterin (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Richterin, die an einem Höchstgericht tätig ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Höchstrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Höchstrichter

Oberbegriffe:

[1] Richterin

Beispiele:

[1] „Kritisch äußert sich die Höchstrichterin zur Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts.“[1]
[1] „Im Proponentenkomitee war damals auch die ehemalige Höchstrichterin Irmgard Griss, die nun Abgeordnete der NEOS ist.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Höchstrichterin
[1] Duden online „Höchstrichterin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Höchstrichterin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHöchstrichterin

Quellen: