Höchstalter

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Höchstalter (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Höchstalter die Höchstalter
Genitiv des Höchstalters der Höchstalter
Dativ dem Höchstalter den Höchstaltern
Akkusativ das Höchstalter die Höchstalter

Worttrennung:

Höchst·al·ter, Plural: Höchst·al·ter

Aussprache:

IPA: [ˈhøːçstˌʔaltɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Höchstalter (Info)

Bedeutungen:

[1] höchstes (mögliches) Alter

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Superlativstamm des Adjektivs hoch und dem Substantiv Alter

Gegenwörter:

[1] Mindestalter

Oberbegriffe:

[1] Alter

Beispiele:

[1] „Durch das bestehende Höchstalter für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum von 45 Jahren treten immer wieder Härtefälle (vor allem durch Kindererziehungszeiten bedingt) auf, in denen Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudien den Lehrberuf nicht ausüben können.“[1]
[1] „Das Höchstalter für die Eingangsprüfung wurde auf 19 Jahre festgesetzt, auch wurden die Prüfungen nur in Großbritannien abgehalten.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Höchstalter
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Höchstalter
[1] The Free Dictionary „Höchstalter
[1] Duden online „Höchstalter

Quellen:

  1. „Vorblatt zu einer österreichischen Regierungsvorlage“
  2. Dietmar Rothermund: Geschichte Indiens. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 3. Auflage. C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-47994-6, Seite 64.